Fragestellung des BürgerInnenbegehrens
(Unterschriftenliste mit der Fragestellung zum Ausdrucken: PDF)
Ich stimme den folgenden Forderungen zu:
1. Das Bethanien-Hauptgebäude bleibt in öffentlicher Hand und wird weder an private
Erwerber veräußert noch an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin übergeben.
2. Im Bethanien-Hauptgebäude wird ein offenes kulturelles, künstlerisches, politisches
und soziales Zentrum verwirklicht.
3. Im Bethanien-Hauptgebäude wird als öffentliche Einrichtung der kulturellen und
sozialen Daseinsvorsorge ein interkulturelles EinwohnerInnenforum errichtet, für das
zusammenhängend Räume von mindestens 150 qm zur Verfügung gestellt werden.
4. Den derzeitigen Nutzern wird der Verbleib im Bethanien-Hauptgebäude ermöglicht. Für
das Hausprojekt "NewYorck" gilt dies unter dem Vorbehalt, dass eine Legalisierung der
Nutzung erreicht wird.
5. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nimmt Verhandlungen mit geeigneten
gemeinnützigen Trägern auf mit dem Ziel, die Bewirtschaftung und Verwaltung des
Bethanien-Hauptgebäudes auf einen dieser Träger zu übertragen.
Die Forderungen unter den Ziffern 1., 2., 4. und 5. sind als Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet. Sollte das Bezirksamt den Ersuchen nicht
nachkommen, kann die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Entscheidung zu den Forderungen 2., 4. und 5. selbst treffen.
Sollte eine oder mehrere der Forderungen rechtlich unzulässig sein, bleibt Ihre Zustimmung für die dann verbleibenden
zulässigen Forderungen bestehen. Um abstimmen zu können, müssen Sie wahlberechtigt für die Wahl zur
Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sein.
Begründungen:
Zu 1.
Der Beschluss des Bezirksamtes Friedrichshain - Kreuzberg aus 2002, das Bethanien-Hauptgebäude an einen privaten
Investor zu verkaufen, widerspricht nachhaltig dem öffentlichen Interesse. Ein solcher Verkauf bedeutet den Verlust
wertvollen öffentlichen Raumes zugunsten privaten Profitstrebens. Der Bezirk muss zukünftig Räume für die bestehenden
Einrichtungen teuer anmieten, und die sozialen Folgekosten einer solchen Privatisierung sind nicht abzuschätzen.
Zu 2.
Während öffentlich die Anerkennung kultureller Vielfalt sowie eine Politik gegen soziale Ausgrenzung und Benachteiligung
ständig beschworen wird, bedeutet der zunehmende Verlust öffentlichen Raumes die Verweigerung des Rechts
auf Teilhabe am kulturellen, künstlerischen, sozialen und politischen Leben. Die BetreiberInnen des Bürgerbegehrens
sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Das Hauptgebäude des Bethanien - mit seiner besonderen Geschichte und seiner
zentralen Lage ist hervorragend geeignet, ein Ort kultureller Bildung und gesellschaftlicher Mitgestaltung zu sein, der als
offenes Zentrum jeder Art von Ausgrenzung (sei sie rassistisch, antisemitisch, sexistisch oder ökonomisch bedingt)
entgegensteht. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Ungleichheit soll an diesem Ort ein offener Raum für
selbstbestimmtes Leben und Arbeiten (etwa Kunst-, Medien- und Musikwerkstätten, politische und kulturelle Bildung,
Veranstaltungen, Kiez-Cafe, Beratungsangebote, Begegnung und Austausch) geschaffen werden.
Zu 3.
Die bezirkliche Verwaltung hat die Aufgabe, durch Errichtung öffentlicher Einrichtungen dafür zu sorgen, dass allen
EinwohnerInnen die Teilhabe an Bildung, Kunst, Kultur und Gesundheitsvorsorge garantiert wird. Dabei soll sich der
Bezirk an der Zielsetzung der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements orientieren. Ein im Bethanien als öffentliche
Einrichtung einzurichtendes interkulturelles EinwohnerInnenforum (Trägerschaft: Initiative Zukunft Bethanien) soll
öffentlichen Raum bieten, um Probleme im Kiez aufzugreifen, Ideen umzusetzen, die lokale Vernetzung von Initiativen
voranzutreiben und die Nutzung des Bethanien-Hauptgebäudes mitzugestalten. Das EinwohnerInnenforum verwaltet sich
selbst.
Zu 4.
Alle derzeitigen Nutzer (u.a. Kunstraum, Kita, Sportjugend, Pestalozzi-Fröbel-Haus, Musikschule, Fontane-Apotheke,
Freiluftkino, Druckwerkstatt und Künstlerhaus; für das Hausprojekt NewYorck gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass
eine Legalisierung der Nutzung erreicht wird) können im Gebäude verbleiben und tragen dazu bei, dass ein lebendiges
kulturelles, soziales und politisches Zentrum mit lokaler und überregionaler Ausstrahlung entsteht.
Zu 5.
Die Bezirksverwaltung hat es seit über zehn Jahren versäumt, ein inhaltlich schlüssiges und kostendeckendes Nutzungskonzept
für das Bethanien zu entwickeln. Nach jahrelanger Verwaltung durch den Bezirk ist die derzeitige Situation
durch Leerstand, Konzeptlosigkeit, aufgeschobene Sanierung und unklare Kostensituation geprägt. Deshalb soll die
Trägerschaft (also die inhaltliche und kostenmäßige Verwaltung und Bewirtschaftung) für das Bethanien-Hauptgebäude an
einen geeigneten gemeinnützigen Träger übertragen werden. Dieser entwickelt unter Beteiligung aller gegenwärtigen und
zukünftigen NutzerInnen sowie des EinwohnerInnenforums das Konzept eines kulturellen, künstlerischen, politischen und
sozialen Zentrums und setzt es um.
Das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg hat die zur Verwirklichung der den Ziff. 1, 2, 4 und 5 gestellten
Forderungen folgende Kostenschätzung vorgelegt:
"Bei einer Verwirklichung des unter den Ziffern 1,2,4 und 5 verfolgten Anliegens verbleibt das wirtschaftliche Risiko für das Hauptgebäude Bethanien
weiterhin bei der öffentlichen Hand (Bezirk/Land Berlin). Dieses Risiko besteht aus den jährlichen Bewirtschaftungskosten mit ca. 1,5 Millionen Euro
(einschließlich Betriebskosten von zur Zeit ca. 490.000 Euro und Abschreibung) und den einmaligen Kosten von ca. 3,575 Millionen Euro für die Beseitigung
des Instandhaltungsrückstaus, die Vornahme der erforderlichen Umnutzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Abtrennung der Medien (z.B.
Wasser, Heizung, Strom). Diese Kosten sind ohne zusätzliches Kapital aus den zur Zeit erzielbaren Einnahmen (ortüblicher Mietzins) bei einer Vermietung
des gesamten Gebäudes in Höhe von 375.000 Euro (jährlich netto/kalt) auch bei einer Verwaltung durch Dritte nicht zu finanzieren. Hingegen sind im Fall
der Veräußerung des Hauptgebäudes für die Eigennutzungen durch den Bezirk Mietzahlungen in Höhe von voraussichtlich ca. 250.000 Euro jährlich
(einschließlich Betriebskosten) zu leisten. Diesen Kosten würde auf Seiten des Landes Berlin die Einnahmen aus der Veräußerung (Erbbauzins/Kaufpreis)
gegenüberstehen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass für die Verwirklichung des unter Ziffer 3 verfolgten Anliegens nur das zeitweilige
Zurverfügungstellen eines Raumes im Hauptgebäude anzusetzen sind."
Stellungnahme der InitiatorInnen des BürgerInnenbegehren zur Kostenschätzung des Bezirksamtes:
Es ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, ob die InitiatorInnen an dieser Stelle eine eigene Kostenschätzung veröffentlichen können. Nach Auffassung der
Initiative Zukunft Bethanien ist von deutlich niedrigeren Kosten auszugehen. Eine eigene Kostenschätzung finden Sie unter http://www.bethanien.info.