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Kalkulatorische Kosten - Definitionen - Privatisierung und Public Private Partnership - Der Liegenschaftsfonds Berlin
Aktuelle Hinweise: Berliner Containerkinder - ein hausgemachtes Problem
Auf Anregung der Initiative Zukunft Bethanien wurden im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie in 6
Bezirksverordnetenversammlungen schriftliche Anfragen bezüglich des Privatisierungszwangs durch kalkulatorische
Kosten gestellt. Eine Auswertung der Anfragen wurde in Zusammenhang mit der Presseerklärung "Berliner Containerkinder -
ein hausgemachtes Problem" an die jeweiligen Farktionen und Interessierte versendet. Das Dokument wird hier zum Download
bereitgestellt: pdf.
Des Weiteren hat die IZB sich um ein Kurzgutachten von Prof. Stehle von der Humoldt-Universität zu Berlin
bemüht: pdf
Die konkrete Dokumentation der Auswirkung von kalkulatorischen Kosten anhand einer Schule in Prenzlauer Berg,
die nunmehr dringend benötigt würde ist hier ebenfalls dokumentiert:
pdf
Für eine ausführlichere Darstellung der Problematik einfach weiterlesen.
Konkretere Informationen zu den schriftlichen Auswertungen finden sich hier
Kalkulatorische Kosten: Der konstruierte Zwang zur Privatisierung öffentlichen Eigentums!
Weil der Berliner Senat die Bezirke zu einer falschen Bewertung seiner Gebäude zwingt,
ist für diese das Anmieten privater Flächen billiger als die Nutzung seiner Eigenen.
Die Folge ist ein massiver und konstruierter Privatisierungszwang von öffentlichen Gebäuden.
Hiervon sind Schulen, Jugendeinrichtungen, Verwaltungsgebäude betroffen - die komplette öffentliche,
soziale Infrastruktur. Der Berliner Senat hat von dem Vorgang angeblich keine Kenntnis.
Seit 2006 müssen die Bezirke für ihre Gebäude eine fiktive Kapitalverzinsung,
die so genannten kalkulatorischen Kosten, an den Senat überweisen. Diese soll
nichts anderes darstellen als die von jeder Mietabrechnung allseits bekannte Kaltmiete.
Doch leider ist dem Berliner Senat hier ein geradezu fataler Fehler unterlaufen.
Während alle privatwirtschaftlichen Immobilienbetriebe sich bei der Berechnung der
Kaltmiete immer auf den Marktwert beziehen, kramte der Senat tief in seinen historischen
Unterlagen und legte fest, dass die Gebäude nach ihrem historischen Bauwert, dem so genannten Wiederbeschaffungswert,
bewertet werden.
Das hat zur Folge, dass etwa das 1905 fertig gestellte Rathaus Charlottenburg, das damals
4.147.000 Goldmark kostete auch mit diesem Wert in der Anlagenbuchhaltung geführt wird.
Hochgerechnet sind das stolze 145 Mio. € - und genau auf diesen Wert bezahlt nun Charlottenburg
seine fiktiven Kapitalzinsen. Nur zum Vergleich: das Debis-Gebäude am Potsdamer Platz hatte
Baukosten in Höhe von 148 Mio. €. Für Charlottenburg bedeutet diese Absurdität,
dass für eine Nutzung des Rathauses eine monatliche "Kaltmiete" von 20 €/m² bezahlt werden muss.
Der Berliner Senat hingegen hat anscheinend keine Kenntnis von der Problematik: Es gibt
so der zuständige Staatssekretär Klaus Teichert (SPD,SenFin), "keine auffälligen Gebäude,
die zu einer besonders hohen Belastung durch kalkulatorische Kosten führen…der Effekt kann durch
entsprechend intensive Nutzung nivelliert werden." (Abgeordnetenhaus Berlin - Drucksache 16/10 456).
Die Antwort, wie bei einem Quadratmeterpreis von 20 €/m² noch "nivelliert" werden soll,
bleibt jedoch Teicherts Geheimnis. Schliesslich ist er ja auch vom Fach und war Projektleiter
des Liegenschaftsmanagements der Bundeswehr sowie Geschäftsführer der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
Die BürgerInnen Berlins haben 2006 schon deutlich erklärt, was sie von diesem Privatisierungszwang halten. So wurden drei BürgerInnenbegehren
auf Bezirksebene zu dieser Thematik eingereicht:
Zum Bethanien in Kreuzberg (14.000 Stimmen)
Zum Verkauf des Kulturzentrum Bagatelle in Reinickendorf (Einigung mit dem Bezirksamt)
Zur Schliessung der Coppi-Schule in Lichtenberg (11.000 Stimmen zum BürgerInnenbegehren, 32.751 zum BürgerInnenentscheid)
Bei näherer Betrachtung entpuppt sich das System der kalkulatorischen Kosten als ein undurchsichtiges Konstrukt
zur Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur. Die Strategie des Senats scheint dabei einerseits eine Privatisierung von Aufgaben der
öffentlichen Daseinsvorsorge - wie z.B. eine Teilprivatisierung der Berliner Schulen - zu sein oder aber andererseits
über haushalterische Beschneidungen letztendlich die Abschaffung der Bezirke.
Hier einige Hintergrundinformationen zum Privatisierungssystem kalkulatorische Kosten:
- kalkulatorische Kosten am Beispiel des Bethanien.
- das System der Kosten- und Leistungsrechnung. Budgetierung.
- Privatisierungswettbewerb der Bezirke
- Privatisierung am Beispiel der Schulen
- Gebäudebewertung in Berlin: die Ausverkaufsliste
- Was sagen die Bezirke und das Abgeordnetenhaus dazu ?
- Öffentlicher Raum jetzt kapitalverzinst?
- Hintergrundinformationen und Zeitungsartikel
dargestellt. Wenn Sie immer schon
mal interessiert waren, warum der Bunker am Anhalter Bahnhof 7 Mio. € Wert ist lesen Sie´s nach....
Kalkulatorische Kosten und das Bethanien:
Gestossen ist die Initiative Zukunft Bethanien auf dieses absurde Phänomen des konstruierten Verkaufszwangs
durch das BürgerInnenbegehren zur Zukunft des Bethanien. Nach der Einreichung legte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
eine Kostenschätzung für den Verbleib des Bethanien in öffentlicher Hand vor. Aus dieser ging dann detailliert das Ausmaß
des Privatisierungszwangs aufgrund einer absurden Berechnungslogik hervor.
Im Fall des Bethanien-Hauptgebäudes wird der Verkehrswert auf einen Betrag von 2,6 Mio. € bemessen, der Wiederbeschaffungswert
wird allerdings mit einem Wert von 32 Mio. € veranschlagt.
Und auf diesen absurden Buchwert soll der Bezirk nun (Kapital) Zinsen bezahlen.
Die Absurdität kann an der folgenden Abbildung verdeutlicht werden:
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Abbildung: Auswirkungen der Privatisierungsrechnung anhand des Bethanien-Hauptgebäudes
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Das Bethanien-Hauptgebäude verursachte bisher reale Kosten (1) von unter 500.000 € jährlich,
darin sind jegliche Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten enthalten. Für einen privatwirtschaftlichen Betreiber (2)
wäre das Bethanien inklusive einer Kapitalverzinsung für unter 600.000 € jährlich zu bewirtschaften.
Der Bezirk (3) hingegen muss ca. 1,4 Mio. € jährlich dafür ausgeben.
Stimmt da vielleicht etwas nicht?
Dieser neueste Privatisierungstrick der rot-roten-Koalition aus SPD und der so genannten Linkspartei.PDS ist
eine Geschichte aus Absurdistan:
Die Auswirkungen dieser absurden Berechnung der kalkulatorischen Kosten kann kurz und knapp formuliert werden:
DIE ÖFFENTLICHE HAND KONSTRUIERT EINEN PRIVATISIERUNGSZWANG
Die Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes von Gebäuden führt dazu,
daß die Anmietung fremder Gebäude immer wirtschaftlicher ist als die Nutzung eigener Gebäude.
Diese müssen verkauft werden, obwohl sie - wie im Fall des Bethanien-Hauptgebäudes - einen positiven Ertragswert
für den Bezirk hätten.
Die Begründung der Einführung der kalkulatorischen Kosten entnehmen wir einem Schreiben vom 14. April 2006 von SenFin
(SenFin - II B – GR 2002-7/2005): "Jede betriebliche Leistungserstellung erfordert den Einsatz von Kapital...
Wie alle an der Leistungserstellung beteiligten Faktoren ist auch das Kapital ein knappes Gut und hat daher
im betrieblichen Einsatz einen Preis bzw. Wert. Dieser Wert wird durch den Ansatz von Zinsen ausgedrückt.
In der internen Unternehmensrechnung werden hierzu üblicherweise kalkulatorische Zinsen berechnet, die das kostenmäßige
Äquivalent für die Kapitalbindung im Unternehmen darstellen. Diesem Ansatz folgend werden auch im Land Berlin kalkulatorische
Zinsen berechnet, um die Kosten widerzuspiegeln, die durch die Bindung von Kapital anfallen." Unser Kommentar dazu:
"Entweder das Ziel knapp verfehlt oder aber das Ziel klar anvisiert und eine scheinheilige
und gut klingende allerdings falsche Begründung erfunden." Das Ergebnis des konstruierten systematischen Privatisierungszwangs
lautet:
Die rot-rote Koalition konstruiert einen Privatisierungszwang, der eine Nutzung eigener Gebäude nicht mehr zulässt,
obwohl diese wirtschaftlicher wäre. Hierbei ist das Bethanien-Hauptgebäude nur eines von vielen Beispielen in der Stadt.
Dieser bewusst und systematisch produzierte Privatisierungszwang betrifft alle Gebäude im Bezirksvermögen.
Zur Zeit beratschlagen die Bezirksämter darüber, welche öffentlichen Gebäude sie abstossen werden, und vernichten damit
langfristig die Infrastruktur an öffentlichem Raum. Dies betrifft Schulen, Jugendzentren, Spielplätze,
öffentliche Verwaltungsgebäude und soziale Projekte jeglicher Art.
Insbesondere im Bereich der Schulen führt diese absurde Bewertungslogik zu extremen Verzerrungen,
die letztendlich dazu führen, dass sich die Bezirke von ihren öffentlichen Gebäuden über kurz oder lang trennen müssen.
Hierzu ist ein kleiner Rekurs auf die derzeitige Logik der Haushaltszuweisungen an die Bezirke notwendig:
Kosten- und Leistungsrechnung und Budgetierung:
Was kostet wo wieviel oder einfacher gesagt warum?
Im Zuge der Verwaltungsreform und der Umstellung auf eine Kosten- und Leistungsrechnung hat sich auch die Form der
Zuweisungen des Landes Berlins an die einzelnen Bezirke verändert. Den Bezirken werden vom Land Berlin so genannte Globalbudgets zugeteilt, über deren Verwendung sie frei verfügen können.
Die Höhe der Globalbugets setzt sich aus den so genannten Produktbudgets zusammen.
Durch die Produktbudgets versucht das Land Berlin den Leistungen z.B. einem Schulplatz in einer Grund- und Ganztagsschule
die dafür notwendigen Kosten direkt zuzuordnen.
Ein Produktbudget setzt sich zusammen aus der Menge (Anzahl der SchülerInnen), die mit dem entsprechenden Preis multipliziert wird.
Die Kosten für einen Schulplatz in einer Grund- und Ganztagsschule in den jeweiligen Bezirken aus dem Jahr 2005 sind hier abgebildet.
Diese bilden dann auch die Ausgangsbasis zur Ermittlung der Zuweisungen an die Bezirke für das Jahr 2006.
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Abbildung: Kosten pro Schulplatz Grund- u.Ganztagsschule 2005
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Die Bezirke bekommen nun für das folgende Haushaltsjahr pro Schulplatz den Mittelwert
- genauer den Median also dem Durchschnittspreis zwischen dem 5 und 6 Bezirk - aller Bezirke zugeteilt.
Im dargestellten Beispiel wird der Median zwischen den Bezirken Neukölln (119,5) und Treptow-Köpenick (112,74).
Wahrscheinlich wurde hier allerdings aufgrund der starken
Abweichungen der Durchschnitt zwischen dem 6 und 7 Bezirk vom Senat gewählt. Der Median (rote Säule) beträgt 116.
Von diesem Median werden dann die kalkulatorischen Kosten des jeweiligen Bezirks direkt abgezogen. Das Ergebnis ist der
Zuweisungssatz den die Bezirke dann bekommen.
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Abbildung: Zuweisungssatz pro Schulplatz Grund- u. Ganztagsschule für 2006
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Der Zuweisungssatz (Preis) für jeden Bezirk ist also:
Median (Durchschnitt zwischen dem 5 und 6 Bezirk)
- kalkulatorische Kosten des jeweiligen Bezirks
-----------------------------------------------------------------------
= Zuweisungssatz für den Bezirk
Die Summe, die den einzelnen Bezirken dann im folgenden Haushaltsjahr tatsächlich zur Verfügung stehen hängt
also nicht unwesentlich von den kalkulatorischen Kosten ab. Tatsächlich kann sich das Ergebnis sogar umdrehen:
So geschehen z.B. für den Bezirk Lichtenberg. An tatsächlichen Ausgaben liegt der Bezirk mit 60 unter dem Ausgaben von
Treptow-Köpenick (64) und Neukölln (62). Durch die hohen kalkulatorischen Kosten hingegen, dreht sich das Ergebnis dann um.
Daraus kann man dann natürlich nur Schlußfolgern, dass die Begründung des Senats für die Umstellung auf eine Kosten- und Leistungrechnung
"Anreize für eine wirtschaftliche Leistungserstellung" zu setzen ad Absurdum geführt wird. Im Kern entscheidet sich die Frage,
ob ein Bezirk Verlust oder Gewinn macht hauptsächlich an der Entscheidung, ob die Schulstunde in einem privaten oder
öffentlichen Gebäude stattfindet.
Kalkulatorische Kosten:
Privatisierungswettbewerb der Bezirke
Um die Wirkungsweise des Systemzwangs Privatisierung durch kalkulatorische Kosten zu verdeutlichen,
hier ein kleines Modell über 3 Perioden.
Periode 1:Wir nehmen an, wir haben zwei identische Bezirke, die sich nur durch ihre kalkulatorischen Gebäudekosten unterscheiden:
Bezirk A hat zwei Gebäude mit jeweils 30 Einheiten an kalkulatorische Kosten,
Bezirk B hat ebenfalls zwei Gebäude mit kalkulatorischen Kosten von 60 und 40 Einheiten.
Unter Marktbedingungen wären alle Gebäude für 20 Einheiten anzumieten.
| Abbildung: Privatisierungswettbewerb der Bezirke - Periode 1 |
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Der Mittelwert zwischen den Bezirken ist 180. Bezirk A und B bekommen also 180 Einheiten für das nächste Haushaltsjahr
abzüglich der kalkulatorischen Kosten zugeteilt.
Bezirk A = 180 - 60 = 120
Bezirk B = 180 - 100 = 80
Gemessen an den tatsächlichen Ausgaben (blaue Balken) bekommt also Bezirk A 20 Einheiten zuviel zugeteilt,
die bei Bezirk B eingespart werden müssen. Da Bezirk B langfristig keine 20 Einheiten einsparen kann muss er sich von
einem Gebäude trennen und es verkaufen. |
| Quelle: Eigene Darstellung |
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Periode 2:
Bezirk B hat ein Gebäude verkauft und mietet ein Gebäude auf dem Markt an. Dadurch verringern sich seine kalkulatorische
Kosten um 60 Einheiten, die realen Ausgaben steigen jedoch um 20 Einheiten.
Abbildung: Privatisierungswettbewerb der Bezirke - Periode 2
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Der Mittelwert zwischen den Bezirken ist nun nur noch 160. Bezirk A und B bekommen also 160 Einheiten
für das nächste Haushaltsjahr abzüglich der kalkulatorischen Kosten zugeteilt.
Bezirk A = 160 - 60 = 100
Bezirk B = 160 - 40 = 120
Gemessen an den tatsächlichen Ausgaben (blaue Balken) bekommen also sowohl Bezirk A als auch Bezirk B
nun die tatsächlichen Ausgaben zugeteilt. |
| Quelle: Eigene Darstellung |
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Eigentlich müsste hier der Zustand eingefroren werden. Dies ist allerdings nicht möglich.
Bezirk B hat gelernt und gemerkt, dass er durch den Verkauf eigener Gebäuden und die Anmietung Geld sparen kann.
Dies liegt einfach daran, dass eigene Gebäude durch die unterschiedliche Bewertung immer teurer sind.
Also trennt sich Bezirk B wieder von seinem letzten Gebäude.
Periode 3:
Bezirk B hat sein letztes Gebäude verkauft und mietet ein Gebäude auf dem Markt an. Dadurch verringern sich seine
kalkulatorische Kosten um 40 Einheiten, die realen Ausgaben steigen jedoch um 20 Einheiten.
Abbildung: Privatisierungswettbewerb der Bezirke - Periode 3
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Der Mittelwert zwischen den Bezirken sinkt nun auf 150. Bezirk A und B bekommen
also 150 Einheiten für das nächste Haushaltsjahr abzüglich der kalkulatorischen Kosten zugeteilt.
Bezirk A = 150 - 60 = 90
Bezirk B = 150 - 0 = 150
Die Anfangssituation, als Bezirk B benachteiligt wurde, hat sich durch den Verkauf
seiner Gebäude umgedreht. Bezirk A macht plötzlich Verlust und muss sich nun von seinen Gebäuden trennen.
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| Quelle: Eigene Darstellung |
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Der Privatisierungswettbewerb kalkulatorische Kosten führt also dazu, dass...
- Bezirke mit hohen kalkulatorischen Kosten Bezirke mit wenigen bezuschussen
- Bezirke mit niedrigen kalkulatorischen Kosten ihre realen Ausgaben steigern können
- Bezirke ihre eigenen Gebäude verkaufen müssen
- die realen Ausgaben steigen, weil der Kapitalmarkt bedient werden muss
- alle bezirkseigenen Gebäude bald verkauft sind
....letztendlich alle Bezirke mit dem Verkauf nach und nach an der Reihe sind.
Langfristig führt die Regelung also dazu, dass alle öffentlichen Gebäude verkauft werden müssen.
Welche Auswirkungen und welches Volumen die ungleich verteilten kalkulatorischen
Kosten nun für die Bezirkshaushalte haben und zu welchen Umverteilungsströmen dies
führt, kann am Beispiel der Schulen gezeigt werden.
Soziale Infrastruktur vernichten - das Beispiel Schulprodukte
Die folgenden Berechnungen basieren auf einem "google mich mal Erfolg" im weltweiten Ressourcenschatz des Internets.
Dabei sind wir auf Dokumente von SenFin gestossen, die als Grundlage zur Berechnung der Schulprodukte erstellt wurden.
Das Ergebnis: Je nachdem in welchem Gebäude nun eine Unterrichtseinheit stattfindet machen die Bezirke einen beträchtlichen
Gewinn oder Verlust.
Die jährlichen Kosten für Grund- und Ganztagsschulen sind in der Folgenden Abbildung dargestellt:
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Abbildung: Jährliche Kosten für Grund- und Ganztagsschulen in Mio. €
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Im Durchschnitt ergeben sich für die Bezirke für die Grund- und Ganztagsschulen ca. 8,7 Mio. €
an kalkulatorischen Kosten sowie ca. 8,9 Mio. € an realen Ausgaben. Die kalkulatorischen Gebäudekosten haben
also einen beträchtlichen Einfluss auf die Finanzierung der Schulen in den Bezirken.
Durchschnittlich liegt der Anteil an kalkulatorischen Kosten in den Bezirken bei ca. 50 Prozent.
Auswirkungen der kalkulatorischen Kosten auf die Bezirkshaushalte:
Wir erinnern uns an die Systematik der Finanzzuweisungen an die Bezirke: Die Bezirke bekommen pro Schulplatz die durchschnittlichen Kosten (Median) innerhalb aller Bezirke zugewiesen.
Davon werden dann die jeweiligen kalkulatorischen Kosten eines Bezirkes abgezogen.
Heruntergebrochen auf einen einzelnen Schulplatz ergibt sich dann das folgende Bild.
Hierbei wurden die konkreten Zuweisungen an die einzelnen Bezirke pro Schulplatz zugrunde gelegt.
Die Graphik stellt den jeweiligen Gewinn bzw. Verlust des Bezirkes pro Schülerin dar,
der sich aufgrund der unterschiedlichen kalkulatorischen Gebäudekosten bei Grund- u. Ganztagsschulen ergibt:
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Abbildung:
Jährlicher Gewinn/Verlust der Bezirke durch kalkulatorische Kosten für Grund- u. Ganztagsschulen
pro Schulplatz
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Vor allem die Bezirke Lichtenberg (– 19,13 €) und Friedrichshain-Kreuzberg (-11,77 €) machen bei jeder
jeder Unterrichtseinheit durch die absurden und fiktiven kalkulatorischen Gebäudekosten betr#chtliche Verluste.
Andere Bezirke wie z.B. Treptow-Köpenick (9,71 €) hingegen haben niedrige kalkulatorische Kosten und
machen daher sogar einen Gewinn. Das bedeutet, dass die fiktiven Gebäudekosten, denen ja keine realen Ausgaben gegenüberstehen,
z.B. in Lichtenberg eingespart werden. Dies führt jedoch insgesamt berlinweit nicht zu Einsparungen,
sondern diese kommen dann den Bezirken zugute, die niedrige kalkulatorischen Kosten haben. Im Kern finanzieren daher z.B.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg oder Lichtenberg die Unterrichtseinheiten in Treptow mit.
Rechnet man den Verlust pro Schulplatz auf alle angebotenen Schulplätze der Bezirke hoch
erhält man eine Annäherung an den Verlust respektive den Gewinn der einzelnen Bezirke durch
die Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten:
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Abbildung:
Jährlicher Gewinn/Verlust durch kalkulatorische für Schulprodukte
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Das Umverteilungsvolumen für die drei Schultypen ist beträchtlich. So kann der Bezirk Treptow-Köpenick ca. 1,23 Mio. €
jährlich durch seine Standortwahl real mehr ausgeben. Richtig teuer wird es vor
allem Friedrichshain-Kreuzberg (-2,66 Mio. €) und Lichtenberg (-1,91 Mio. €), die nun kräftig Gebäude verkaufen sollten.
Bei diesen Zahlen ist der Verkauf der ersten Schulgebäude nur noch eine Frage der Zeit...oder aber das
allseits beschworene Public Private Partnership wird die einzige und wohl auch politisch gewollte Lösungsoption.
Kein Wunder auch, dass die Lichtenberger Bürgermeisterin Emmrich (Linkspartei.PDS) vor dem BürgerInnenentscheid in
Lichtenberg meinte man werde "eben eine anderes Gymnasium schließen" sollte der BürgerInnenentscheid erfolgreich sein.
Die eigens für die Problematik der kalkulatorischen kosten eingerichtete Schulträgerkommission der AG Bezirke stellte im Übrigen
in einem vorläufigen Abschlussbericht
"Budgetierung der Schulträger ab 2006" fest,
dass bei den vorliegenden Kennzahlen keine signifikanten Kostenunterschiede durch die Nutzung unterschiedlicher Gebäudetypen
entstehen. Erstens glauben wir, dass ist glatt gelogen und zweitens sollten sie sich vielleicht über den Untersuchungsgegenstand
noch einmal Gedanken machen:
Kern der Problematik ist, dass hier ein System geschaffen wird, dass im Vergleich die privatwirtschaftliche
Bewirtschaftung eines Gebäudes (Anmietung) im Vergleich zu den Kosten des Gebäudes bei Verbleib in öffentlichem
Eigentum exorbitant bevorzugt. Das Kernproblem besteht darin, dass die Zinsen bei privatwirtschaftlichem Betrieb
auf den Marktpreis bezogen sind, in öffentlichem Eigentum hingegen auf den Wiederbeschaffungswert, der beträchtlich vom
realen (Markt-)Wert abweichen kann.
Die Konsequenz der Ansetzung der kalkulatorischen Kosten kann zur Zeit in der neu auflammenden Diskussion um eine
Teilprivatisierung/PPP der Schulen verfolgt werden.
So wird in den Berliner Bezirken Spandau, Reinickendorf und Treptow-Köpenick derzeit verbissen an der
Privatisierung oder Teilprivatisierung der Schulen gearbeitet.
Das Modell: Die Schulen werden an
private Unternehmen verkauft, diese sanieren und für die Zukunft wird dann fett Kapitalzinsen bezahlt.
Hintergrund ist neben dem bekannten Phänomen des ungelösten Problems der kommunalen Kreditaufnahme bzw.
dadurch verursachten fehlenden Investitionmöglichkeit nicht zuletzt die problematische Bewertung der
bezirkseigenen Gebäude und die dadurch anfallenden kalkulatorischen Kosten. Denn mit dieser Regelung sind
die Berliner Schulen in öffentlicher Hand nicht mehr finanzierbar. Vergleich hierzu
Berliner Zeitung vom 17.01.2007
Was für Summen werden hier nun jährlich umverteilt?
Man muss schon etwas findig sein, um dieses Phänomen näher zu beleuchten. Leider - oder natürlich mit Absicht -
werden die kalkulatorischen Kosten in den Bezirkshaushaltsplänen nicht ausgewiesen.
Doch im Zeitalter von google mich mal, können mit einiger Mühe interessante Ergebnisse zu Tage treten.
Abbildung:
Anteil der kalkulatorischen Gebäudekosten am Bezirkshaushalt Marzahn-Hellersdorf
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Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf, so geht aus einem Geschäftsbericht 2005 zur Kosten- und Leistungsrechnung hervor,
machen die budgetunwirksamen Kosten etwa 23 Prozent des Bezirkshaushaltes aus. |
| Quelle: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin.
Geschäftsbericht 2005:
Zur Kosten und Leistungsrechnung. |
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Im Haushaltsjahr 2005 betrug der Gesamthaushalt aller Berliner Bezirke ca. 5.327,5 Mio.€.
Nimmt man an, dass Marzahn-Heller ein repräsentativer Bezirk ist, würde dies hochgerechnet auf das
Haushaltsvolumen aller Berliner Bezirke zu einem Gesamtvolumen an kalkulatorischen Kosten von insgesamt ca. 1.119 Mio. € führen.
Eine wahrhaft stolze Summe, die hier völlig absurd fast als wäre es Spielgeld neu verteilt wird. Für was da noch der mega Aufwand
der Zuordnung der Kosten und der Umstellung der scheinbar so transparenten Kosten- und Leistungsrechnung gemacht wurde bleibt wohl das
Geheimnis des Finanzsenators.
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Abbildung:
Anteil der kalkulatorischen Gebäudekosten am Gesamthaushalt der Berliner Bezirke 2005
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Quelle: Was kostet wieviel (2005).
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Nach Angaben von SenFin betrug das Volumen der kalkulatorischen Gebäudekosten 2005 allerdings nur ca. 8,6 Prozent
des Gesamthaushaltes der Berliner Bezirke (siehe Abbildung), was einem Volumen von ca. 460 Mio. € entsprechen würde.
Die Wahrheit liegt
wahrscheinlich irgendwo dazwischen. Das Volumen liegt jedoch mit Sicherheit über den 460 Mio.€, weil im Haushaltsjahr 2005
die Kalkulatorischen Kosten noch nicht zu 100 Prozent berücksichtigt wurden und viele Bezirke ihre Gebäude noch im Finanzvermögen
hatten und demnach noch keine kalkulatorischen Kosten angefallen sind.
Die Ausverkaufsliste Berlin: Praktische Anwendungsbeispiele (nicht für Investoren)
Wie bereits erwähnt, Hauptproblem der neuen Regelung ist, dass der Senat von Berlin die Bezirke dazu zwingt die
Gebäude mit falschen Werten anzusetzen. Um welche Summen es sich dabei handelt, können wir an der folgenden Auflistung entnehmen.
Die Daten entstammen aus diversen Anfragen an die Bezirksverordnetenversammlungen der Berliner Bezirke,
die die Initiative Zukunft Bethanien über die Fraktionen im Januar 2007 gestartet hat.
Hierzu hat sie an die Fraktionen der BVV´s
vorformulierte Anfragen gesendet. Die Anfragen sind am Ende der Seite aufgelistet. An dieser Stelle auch noch einmal
herzlichen Dank an die Fraktionen, die für mehr Transparenz gesorgt haben.
In der Folgenden Abbildung sind einige Gebäude Berlins mit ihrern Wiederbeschaffungswerten aufgelistet. Genau
diese Werte sind die Grundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten:
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Abbildung:
Wiederbeschaffungswerte von bezirkseigenen Gebäuden in Berlin
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Quellen: Kleine Anfragen der BVV (2007) - siehe unten.
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Zum Vergleich wurden die Baukosten
des Debis-Gebäudes am Potsdamer Platz augelistet (1) das 1997
fertiggestellt wurde und ca. 148 Mio.€ an Baukosten verschlang sowie das neue
Familienministerium, dessen Baukosten auf ca. 47 Mio. geschätzt werden.
Genauso denselben "Marktwert" hat nach Meinung des Senats das Rathaus Charlottenburg und setzt es mit 145 Mio. € an. Und auf
diesen Wert bezahlt der Bezirk nun seine fiktiven Kapitalzinsen - insgesamt 3 Mio € jährlich, was einer Kaltmiete von ca.
20 €/qm bedeutet. Natürlich müsste da ein wirtschaftlich handelnder Bezirk, und das möchte die Senatsverwaltung
ja erklärtermaßen, das Ding gleich verkaufen. Vielleicht sollte die Senatsverwaltung auch dem Familienministerium
vorschlagen einfach in das Rathaus Yorckstrasse einzuziehen. Da sparen wir uns 47 Mio und der Bezirk mietet sich
einfach mal für die Ersparnisse aus den kalkulatorischen Kosten vielleicht in den frei werdenden
Bahntower am Potsdamer Platz ein. Zwar exterritorial dafür aber schick und garantiert billiger. Die Charlottenbuger könnten Daimler dann auch einen Tausch Rathaus gegen Debis-Gebäude vorschlagen....dann wären sie in guter Nachbarschaft!
Zum Vergleich ist auch eine andere Zahl von Interesse. Der Liegenschaftsfonds von Berlin privatisierte 2006 insgesamt
201 Objekte in Berlin. Seine Einnahmen waren exakt 201 Mio. €. Nach den Fantasiewerten eines Herrn Sarrazins wäre das
ein Immobilienpacket von z.B. zwei Gebäuden: Das Rathaus Charlottenburg + die Carl- von Ossietzky-Schule in Kreuzberg. Schade eigentlich, dass niemand seine Fantasiepreis bezahlt.
Die von den Bezirken zu tätigenden Summen sind dementsprechend hoch: 3 Mio. € für das Rathaus Charlottenburg, 2,6 Mio. € für das Rathaus in Schöneberg oder ca. 1,2 Mio. € für die Carl-von Ossietzky Oberschule in Kreuzberg.
Aber insbesondere auch kleinere soziale Projakte sind bedroht. Zur Zeit toben in Kreuzberg Gerüchte um die Privatisierung
von sozialen Projekten wie das Familienzentrum, die Naunynritze oder das Ballhaus Naunynstrasse - kein Wunder.
Für das Familienzentrum werden nun jährlich ca. 75.000 € (geschätzt), für die Naunynritze 100.000 € und für
das Ballhaus 80.000 € vom Haushaltsetat abgezogen. Die Privatisierung ist also vorprogrammiert. Betroffen sind
fast alle sozialen Projekte. Genau dass sind die Auswirkungen der rot-roten Privatisierungsoffensive: Die soziale Infrastruktur für immer an den Markt zu verlieren.
Was für "Preise" nun auf soziale Projekte zukommen kann der folgenden Abbildung entnommen werden:
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Abbildung:
Quadratmeterpreise für soziale Projekte nur durch kalkulatorische Kosten
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Quelle: Anlage zur Drucksache 023/III BVV-Friedrichshain-Kreuzberg, Anlagenbuchhaltung BVV-Friedrichshain-Kreuzberg (2007)
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Hier wurden "nur" die Kalkulatorischen Kosten, die der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Gebäude nun pro Quadratmeter an den Senat überweisen muss aufgelistet. Die Quadratmeterpreis die sich aufgrund der kalkulatorischen
Kosten für die sozialen Projekte ergeben sind natürlich nicht zu finanzieren. Wer glaubt, dass das Nachbarschaftshaus in der Urbanstrasse Kalkulatorische Kosten in Höhe von 21,03 €/qm bezahlen könnte, der lebt wohl auf einem Elfenbeinturm
oder arbeitet für die Senatsverwaltung für Finanzen (dabei können sich auch durchaus Schnittmengen bilden).
Genau dass war auch der Hintergrund dafür, dass das Elternzentrum am Mehringdamm an die Berliner Immobilienmanagementgesellschaft (BIM)übergeben wurde. Das Gebäude wurde mit 20,7 Mio. € in der Anlagenbuchhaltung geführt, was dazu geführt hätte, dass schätzungsweise ca.
700.000 € jährlich an kalkulatorischen Kosten angefallen wären. Die Entscheidung war vorprogrammiert: Übergabe an den Liegenschaftsfonds und Verkauf oder aber Übergabe an die BIM.
Doch was steckt hinter den Plänen des SPD-Senats, was sind die politischen Intentionen ?
Was sagen die Verantwortlichen PolitikerInnen dazu ?
Im Januar 2007 hat die Initiative Zukunft Bethanien die Verantwortlichen PolitikerInnen im Abgeordnetenhaus und in den
Bezirksverordnetenversammlungen dazu aufgefordert endlich Transparenz über das Privatisierungsregime "kalkulatorische
Kosten" zu schaffen. Die vorformulierte schriftlichen Anfragen für das
Abgeordnetenhause pdf wurde
am 22. März beantwortet:
Als wesentliche Informationen aus der Antwort können wir folgende Punkte festhalten:
- "Die kalkulatorischen Kosten ...werden bei Gebäuden auf Basis der Wiederbeschaffungswerte berechnet und folgen
damit auch den allgemeingültigen Regelungen des HGB" (Drucksache 16/10456, Frage 3):
- Ein wahrhaftes Armutszeugnis und das nach dem Bankenskandal, der Berlin aufgrund von faulen
Immobilienkrediten an den Rand des Ruins getrieben hat. Da behauptet ein Staatssekretär, noch dazu ein "ausgewissener
Immobilienfachmann" er bewegt sich hier mit seinen Vorkriegswerten auf der Basis des HGB und der so genannten
"Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung". Jede/r SteuerberaterIn, jede/r BürgerIn Berlins und damit Opfer
des Bankenskandals dreht sich hier im Grabe gleich viermal um. Wir raten unserm Staatssekretär hier eine Fortbildung an
einer der Berliner Universitäten an. Zur Zeit noch ohne Studiengebühren. Hier wird mensch ihm erklären, was es mit dem
Vorsichtsprinzip nach §252 HGB (insbesondere hier das Niederstwert- und Imparitätsprinzip) so auf sich hat und vielleicht
fragt er in dem Zuge gleich mal bei seinem Finanzamt nach, warum er sich bei der Ansetzung eines Wiederbeschaffungswertes (z.B. 32 Mio WBW anstatt 2,6 Mio. wie im Fall des Bethanien) strafbar macht!
- "Nein, es gibt" nach Kenntnis des Senats "keine auffälligen Gebäude, die zu einer besonders hohen
Belastung einzelner Bezirkshaushalte durch kalkulatorische Kosten führen" (Drucksache 16/10456, Frage 9):
- Ein wahrhaftes Armutszeugnis. Anscheinend ist der Senat über die Auswirkungen seiner Anweisung nicht informiert.
Dies werden wir einerseits an den Antworten der Bezirke erkennen und andererseits gab es seit längerem auch auf
Senatsebene eine Arbeitgruppe (UAG Bauwerte), die sich aufgrund der enormen Auswirkungen der Regelung, insbesondere mit
den Bauwerten der Schulen auseinandersetzte.
- "Dieser Effekt" (hoher kalkulatorischer Kosten) "kann durch eine entsprechend intensive Nutzung und
Mengenerzielung nivelliert werden (Drucksache 16/10456, Frage 9):
- Der Senat von Berlin sollte sich mal mit einem Taschenrechner bewaffnen, um die jeweilig anfallenden kalkulatorischen
Kosten auf die Quadratmeterpreise der Bezirksgebäude umzurechnen. Bei u.a. 20 €/qm sind wir uns allerdings sicher, dass nicht nur der
Sts Herr Teichert, die Lösung seiner Nivellierungsmaßnahmen kennt: Privatisierung der Gebäude.
- Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung in der Immobilienwirtschaft werden "die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK)" angewendet (Drucksache 16/10456, Frage 10):
- Genau. Und hier liegt der Kern des Problems. Wer bei völlig vernachlässigten und schlecht
instandgehaltenen Schulen mit einem Vorkriegswert also dem Wiederbeschaffungswert rechnet und nicht den tatsächlichen Gebäudezustand als Grundlage nimmt der schafft ein Privatisierungssystem.
- Für die landeseigenen Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)"fallen keine kalkulatorischen Abschreibungen
und Zinsens an (Drucksache 16/10456, Frage 7):.
- Aha, wir dachten der Senat findet das System prima....warum bei seinen eigenen Gebäude nicht so? und weiter
- "...Immobilien, die einer Sondernutzung unterliegen, z.B. Schulen, sind nach dem Sachwertverfahren zu bewerten. Bestimmende Einflussgrößen sind die Herstellungskosten des Gebäudes, wobei ggf. Abschläge auf den Sanierungszustand und andere wesentliche Umstände zu bilden sind."
- Aha, anscheinend versteht der Senat das Problem aber natürlich nur bei seinen eigenen Gebäuden. Genau das fordern wir:
Berücksichtigung des Sachwertverfahrens, das Abschläge nach dem baulichen Zustand der Gebäude möglich macht.
- Den Bezirken steht aktuell bereits die Möglichkeit offen, Immobilien des Fachvermögens ins SILB zu übertragen und an dem Mieter-Vermieter-Modell teilzunehmen. In diesem Fall entstehen für die angemieteten Flächen keine budgetunwirksamen Kosten. (Drucksache 16/10456, Frage 16):
- Kurz zusammengefasst: Wir haben ein System der Gebäudebewertung erfunden um die Bezirks zu zwingen entweder ihre
Gebäude zu verkaufen oder aber sie an uns zu übergeben.
Hintergrund so vermuten wir ist ein stückweiser Abbau der Kompetenzen der Bezirke. Wie schon am
Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Sonderzulagen des Bundes an Berlin durch den Stadtstaatenvergleich mit Hamburg
zu sehen war: Wir können auch schlanker. Die Sarrazinsche "Verwaltungspolitik" will genau dies erreichen: Die
Abschaffung der Bezirke, denn Demokratie ist teuer.
Des Weiteren wurde eine Anfrage in folgenden BVV´s eingereicht:
Friedrichshain-Kreuzberg (Schriftliche Anfrage 023/III),
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Charlottenburg-Wilmersdorf (Schriftliche Anfrage 0106/3),
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Pankow (Schriftliche Anfrage KA 0035/VI, KA 0036/VI),
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Schöneberg-Tempelhof (Nr. 69),
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Lichtenberg (Schriftliche Anfrage DS/0252/VI),
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Mitte (Anfrage Drucksache - 0270/III),
Man könnte sagen, dass die Antworten im Vergleich zum Abgeordnetenhaus etwas heterogener ausgefallen sind.
Im wesentlichen lassen sich drei Kernprobleme feststellen:
Verteilungsgerechtigkeit
Verwendung des Wiederbeschaffungswert
und Privatisierungszwang Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge auch für zukünftige
Generationen.
Kalkulatorische Kosten als Instrument einer gerechteren Verteilung unter den Bezirken
Die Bezirke Lichtenberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg sehen den Abzug von kalkulatorischen Kosten
zunächst als ein Mittel an, eine gerechtere Finanzuteilung unter den Bezirken herzustellen. Die
vorgegebene Bewertung durch den Wiederbeschaffungswert wird eher nicht kritisch hinterfragt. Betont
wird, dass dadurch ein einheitliches Bewertungssystem bezirksübergreifend eingeführt wurde.
Diese Interpretation kann zunnächst aus den Anlagen der schriftlichen Anfragen in den BVV´s
durch die relativ gleichmäßige Belastung in Höhe von durchschnittlich
6,3 Prozent am Gesamthaushalt gestützt werden. Allerdings ist Charlottenburg mit einem Abzug von 7,8 Prozent
an buw-Kosten vom Gesamthaushalt hier deutlich benachteiligt. Dabei
bleibt zu beachten, dass sich Teile der Gebäude immer noch im Finanzvermögen befinden.
Die jährliche Belastung durch den Abzug der kalkulatorischen Gebäudekosten beträgt in Friedrichshain-Kreuzberg
28.773.439 € (5,6 Prozent des Haushaltes), in Charlottenburg 38.682.315 € (7,8 Prozent), in Tempelhof-Schöneberg 33.215.888 € (6,5 Prozent des Haushaltes),
in Lichtenberg 28.037.000 € (5,5 Prozent) und in Pankow 34.924.721 (6,1 Prozent des Haushaltes).
Die hohe Belastung an kalkulatorischen Kosten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist hierbei insbesondere auf
offensichtlich sehr "teure" Gebäuden zurückzuführen. So macht allein das Rathaus Charlottenburg 7,8 Prozent der
Belastung an den buw-Kosten aus. Zusammen mit den Verwaltungsgebäuden am Fehrbelliner Platz und am Hohenzollerndamm
summiert sich das auf insgesamt 16,8 Prozent der Abzüge. Auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträgt die Belastung durch
das Rathaus Schöneberg insgesamt 8 Prozent der jährlichen buw-Kosten. Offensichtlich führen wenige
aber sehr teure Gebäude zu einer exorbitanten Belastung der Haushalte.
Diese These wird auch durch die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt: "Bezirke mit sehr aufwändigen Gebäuden
haben dadurch sehr hohe Abschreibungen und Zinsen und können hier nur begrenzt gegensteuern....Grundsätzlich
dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass nach Auffassung des Bezirksamtes
einzelne Immobilien als Extremwerte n, die erhöhte Belastungen bei den buw-Kosten
verursachen. Exemplarisch sind es Schulen, die nach aktueller Auswertung von SenFin
benannt sind." (Antwort auf Frage 17)
Kalkulatorische Kosten und der Wiederbeschaffungswert als Bewertungsgrundlage
Schon die Tatsache, dass einzelne Gebäude offensichtlich zu exorbitanten Belastungen innerhalb der
Bezirkshaushalte führen, lässt Zweifel an der vorgenommenen Bewertung aufkommen. Hierbei ist auch noch
einmal zu betonen, dass die Bezirke hier nur sehr begrenzt gegensteuern können. Ein Wiederbeschaffungswert von
145 Mio. €, wie beim Rathaus Charlottenburg, steht nun einmal in der Anlagenbuchhaltung. Das das Gebäude
auf dem Kapitalmarkt nur einen Bruchteil der Summe Wert ist, ist zwar klar. Aber wer möchte denn das Gebäude tatsächlich
verkaufen?
Der Neuwert (WBW) eines Gebäudes kann als Grundlage für die Bewertung eines Gebäudes genommen werden, wenn
die Abnutzung durch die regelmäßige Bauunterhaltung ausgeglichen wird. Hier gilt natürlich trotzdem, dass man
bei Gebäuden, die z.B. vor dem Krieg entstanden äusserst Vorsichtig sein muss. Da die Senatsverwaltung für
Finanzen die notwendige Bauunterhaltung aber seit Jahren systematisch zurückgefahren hat, was zu dem
gegenwärtigen Sanierungsstau bei fast allen öffentlichen Gebäuden geführt hat, ist die Orientierung am Neuwert
äußerst zweifelhaft.
Hierzu auch die Stellungnahme aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Frage 6 und auch 10, Drucksache 0106/3):
"Der Neuwert eines Gebäudes kann als Grundlage für die Bewertung eines Gebäudes genommen werden , wenn
die Abnutzung durch die regelmäßige Bauunterhaltung ausgeglichen wird. Da die Senatsverwaltung für
Finanzen die notwendige Bauunterhaltung aber seit Jahren systematisch zurückgefahren hat, was zu dem
gegenwärtigen Sanierungsstau bei allen öffentlichen Gebäuden geführt hat, ist die Orientierung am Neuwert
äußerst zweifelhaft." und weiter in Frage 10 "Da die Senatsverwaltung für Finanzen die Bauunterhaltung nur über das Bezirksbudget in einem nicht ausreichendem Maße finanziert, führen die an den Neuwerten orientierten budgetunwirksamen Kosten zu einem überproportionalen Abzug bei der Berechnung des Bezirksbudgets."
Welche Auswirkungen hat die Ansetzung der Kalkulatorischen Kosten unter demographischen Aspekten
Zumindest in Pankow hat man die Problematik, die sich aus der Berücksichtigung von kalulatorischen Kosten und
eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur erkannt: "Durch höhere Baumassen und größere Nutzflächen bei älteren Gebäuden ergeben sich in der Regel höhere kalkulatorische Kosten. Für planerische Zwecke ist die derzeitig vorgegebene
Berechnung der kalkulatorischen Kosten nur bedingt einsetzbar. Einer sich ändernden Bevölkerungsstruktur trägt sie nur ungenügend Rechnung."
Das Problem hat sich ganz praktisch schon im Prenzlauer-Berg ereignet: Dies verkauften die ehemalige Schule in der
Kastanienalle 82. Grund: Jährliche Kalkulatorischen Kosten von 790.226 €. Jetzt wäre dieses Gebäude dringend notwendig,
weil sich aufgrund des Prenzl-berger-Baby-Booms die Einschulungsquote extrem erhöht hat....tja...jetzt ist die Schule weg.
Schade aber auch. Wahrscheinlich wird diese Tatsache den Bezirk wieder Millionen kosten, denn neu bauen ist teuer.
Öffentlicher Raum jetzt Kapitalverzinst - der Ausverkauf Berlins
Für die Bezirke hat diese Regelung zum Teil einschneidende Auswirkungen:
Allein wegen ihrer Schulgebäude (ohne Gymnasien) müssen die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg (- 2,66 Mio. €)
und Lichtenberg (- 1,91 Mio. €) jährlich beträchtliche Einsparungen leisten.
Für die Kreuzberger Eltern, denen aufgrund der entstandenen Haushaltslöcher das Familienzentrum geschlossen wird,
hat sich die Fantasie- und Rechenwelt eines Herrn Sarrazin schnell in ihrem Alltag eingefunden.
Die Lösungsstrategien der Bezirke sind dabei nicht ungewöhnlich und systemimmanent vorgegeben.
Diese haben immer einen Demokratieabbau zur Folge: der Verkauf öffentlicher Gebäude über den Liegenschaftsfonds
Berlin oder aber die Übergabe der Gebäude an die Berliner Immobilienmanagment GmbH.
Der Liegenschaftsfonds Berlins wurde 2001 gegründet und hat den Auftrag, öffentliche Gebäude
dem Kapitalmarkt zur Verfügung zu stellen. Exakt 637 Objekte verkaufte er 2006 für den Preis von 201 Mio. €.
Nach der falschen Bewertung die der Berliner Senat den Bezirken vorschreibt wäre das ein Immobilienpaket
von exakt zwei Gebäuden - das Rathaus in Charlottenburg (145 Mio. €) und die Carl-von-Ossietzky-Schule in Kreuzberg
(55 Mio. €). Die Privatisierungslösung bedingt immer, dass die Ressourcenzuteilung über das vorhandene private Vermögen
ohne demokratische Prozesse gesteuert wird.
Eine andere Option die der Senat den Bezirken in Aussicht stellt
ist die Übergabe an die Berliner Immobilienmanagement GmbH. Diese steuert
dann zentral über Marktpreise die Vermietung auch an soziale Einrichtungen.
Letztendlich bedeutet diese Lösung die Beschneidung von bezirklichen Kompetenzen.
Die hier vorgegebene politische Richtung wurde auch schon im Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichtes über die Sanierungshilfen des Bundes für Berlin im Oktober 2006 angedeutet,
in dem der Stadtstaatenvergleich mit Hamburg gezogen wurde: die Abschaffung der Bezirke.
Auch hier kann dem Finanzsenator nur zugestimmt werden: Demokratie ist natürlich teurer.
Falls der Auftrag des Staates eine kosteneffiziente Mittelzuteilung ist,
sollten die Bezirke natürlich abgeschafft werden und das bisschen an demokratischer Folklore natürlich gleich mit.
Doch Widerstand lohnt sich:
Doch Widerstand lohnt sich!
Was für das Bethanien zutrifft und nur durch den politischen Kampf gegen die
Privatisierung und die Befürwortung des BürgerInnenbegehrens
durch 14.000 Unterschriften verhindert werden konnte,
trifft für alle anderen Objekte im Bezirksvermögen ebenfalls zu.
So wurden sowohl im Fall des Bethanien-Hauptgebäudes, des Kulturzentrums Bagatelle, der Coppi-Schule in
Lichtenberg mit Hilfe der Einreichung eines BürgerInnenbegehrens, der drohenden Verkauf gestoppt.
Im Fall des Bethanien sprachen 14.000 Unterschriften ein deutliches Wort.
Seid solidarisch und kämpft gegen den Ausverkauf von öffentlichem Raum in Berlin!
Hintergrundinfos und Zeitungsartikel
Oktober 2007: Die Erotik des Bezirkshaushalts
(taz am 25.10.2007)
August 2007: Der konstruierte Zwang zur Privatisierung öffentlichen Eigentums (Mieterecho 323)
Friedrichshain-Kreuzberg (Schriftliche Anfrage 023/III),
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Charlottenburg-Wilmersdorf (Schriftliche Anfrage 0106/3),
pdf
Pankow (Schriftliche Anfrage KA 0035/VI, KA 0036/VI),
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Schöneberg-Tempelhof (Nr. 69),
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Lichtenberg (Schriftliche Anfrage DS/0252/VI),
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Mitte (Anfrage Drucksache - 0270/III),
Abgeordnetenhaus Berlin - 22. März 2007 pdf
Januar 2007: Presseerklärung der IZB pdf
und offener Brief an Sarrazin und Wolf pdf
Januar 2007: Hintergrundinformationen zu den kalkulatorischen Kosten pdf
September 2006: BVV Friedrichshain-Kreuzberg Drucksache DS/2173-2/II - Umgang mit kalkulatorischen Kosten
PDF
Juni 2006: "Teuer gerechnet" (taz am 28.06.2006)
Juni 2006: "Durch fiktive aber sehr reale Zahlenspiele wird ein
Privatisierungszwang konstruiert!" (IZB am 12.06.2006)nicht verlinkt
April 2006: "Echtes Spielgeld" (Mieterecho 315: April 2006)
April 2006: Senatsverwaltung für Finanzen - Konzept der Anlagenbuchhaltung im Land Berlin
PDF
Februar 2006: Stellungnahme der IZB zur Kostenschätzung des Bezirksamts zum Herunterladen: PDF
Dezember 2005: Die Kostenschätzung des Bezirksamts für das BürgerInnenbegehren zur Zukunft des Bethanien: PDF.
März 2005: Senatsverwaltung für Finanzen - AG Bauwerte
PDF
März 2005: Abgeordnetenhaus Berlin - Ausschuss für Verwaltungsreform - Inhaltsprotokoll
PDF
April 2004: BVV Charlottenburg-Wilmersdorf Drucksache DS/831/2 - Gerechtere Bewertung bezirkseigener
Gebäude PDF
Kein Ausverkauf öffentlichen Raumes -
weder in Kreuzberg noch anderswo!
INITIATIVE ZUKUNFT BETHANIEN Mariannenplatz 2 - - 10997 Berlin Telefon: 0179 851 77 00
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